Bis 15 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet. Aufsichtspflichtübertragungsformular UND Personalausweis des Kindes, wie auch der erziehungsbeauftragten Person, müssen während der Veranstaltung dauerhaft bei sich getragen werden. Aufsichtspflichtübertragungsformular hier herunterladen.WICHTIG: Jeder Besucher, egal welchen Alters, benötigt eine Eintrittskarte.
16 oder 17 Jahre
Ihr dürft das Veranstaltungsgelände bis 24:00 Uhr ohne Aufsicht betreten. Die Veranstaltungen enden spätestens um 23:30 Uhr.
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